01Jun–Okt

Steinpilz
Boletus edulis
geschützt · Ausnahme EigenbedarfVerwechslung: Gallenröhrling (bitter)
Stand 10/2026
nur Deutschland
Regeln · Saison · Sicherheit
Pilze sammeln ist in Deutschland für den eigenen Bedarf erlaubt, in kleinen Mengen und außerhalb von Schutzgebieten. Hier steht, was das Bundesrecht vorgibt, was in Ihrem Bundesland gilt, wann welche Art Saison hat und wo Sie Funde prüfen lassen.
Sporenabdruck: Ein Hut liegt einige Stunden auf dunklem Papier. Die Farbe des Sporenpulvers ist ein Merkmal bei der Bestimmung.
Was gilt
Erlaubt sind geringe Mengen für den persönlichen Bedarf.
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt jedem das pflegliche Sammeln von Pilzen in geringen Mengen. Eine feste Kilogrenze nennt das Gesetz nicht.
Einige beliebte Arten sind besonders geschützt.
Steinpilz, Pfifferling, Birkenpilz, Rotkappe, Brätling und Morcheln stehen unter Schutz und dürfen nur ausnahmsweise in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden.
In Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten eigene Regeln.
Dort ist das Sammeln häufig verboten oder auf Zonen beschränkt. Maßgeblich ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung.
Lamellen-Kalender
Jede Lamelle ist ein Monat. Wählen Sie Monat und Lebensraum, dann hellen sich im Bogen darunter die Arten auf, die dort typischerweise wachsen. Voreingestellt: Oktober unter Buche und Fichte.
Monat
Kein Bestimmungsbuch: Monate und Fotos zeigen nur, wann eine Art typischerweise erscheint. Ob ein Fund essbar ist, klärt eine Pilzberatung.
01Jun–Okt

Boletus edulis
geschützt · Ausnahme EigenbedarfVerwechslung: Gallenröhrling (bitter)
02Jun–Okt

Cantharellus cibarius
geschützt · Ausnahme EigenbedarfVerwechslung: Falscher Pfifferling
03Jun–Nov

Imleria badia
nicht besonders geschütztVerwechslung: Gallenröhrling (bitter)
04Jun–Okt

Leccinum scabrum
geschützt · Ausnahme EigenbedarfVerwechslung: Gallenröhrling (bitter)
05Jun–Okt

Leccinum spp.
geschützt · Ausnahme Eigenbedarf06Jul–Dez

Sparassis crispa
nicht besonders geschützt07Jul–Okt

Macrolepiota procera
nicht besonders geschütztVerwechslung: Gartenschirmling (giftig)
08Apr–Mai

Morchella esculenta
geschützt · Ausnahme EigenbedarfVerwechslung: Frühjahrslorchel (giftig)
09Sep–Nov

Armillaria mellea agg.
nicht besonders geschütztVerwechslung: Sparriger Schüppling
10Jul–Nov

Hydnum repandum
nicht besonders geschützt11Jul–Okt

Lactifluus volemus
geschützt · Ausnahme Eigenbedarf12Mai–Nov

Coprinus comatus
nicht besonders geschütztVerwechslung: Spechttintling
In dieser Kombination hat keine Art aus dem Bogen typischerweise Saison.