Zum Inhalt
Pilze sammeln
in Deutschland

Stand 10/2026
nur Deutschland

Pilze sammeln im Nationalpark und Naturschutzgebiet

In Schutzgebieten gilt die Handstraußregel nur, soweit die jeweilige Verordnung das Betreten und Sammeln erlaubt. Von den deutschen Nationalparks erlauben drei das Sammeln für den Eigenbedarf, sechs nur in bestimmten Zonen oder Monaten, drei verbieten es.

Erlaubt
3 Nationalparks
Nur Zonen/Zeit
6
Verboten
3
Stand
10/2026

Nationalparks im Überblick

Pilze sammeln in deutschen Nationalparks
NationalparkLandPilze sammelnRegel
Bayerischer WaldBayernerlaubtErlaubt für den Hausgebrauch; in den Kerngebieten gilt das Wegegebot. Quelle
BerchtesgadenBayernerlaubtKeine Sonderregel in der Verordnung; es gilt die Bundesregel für geringe Mengen. Quelle
Sächsische SchweizSachsenerlaubtSchonende Entnahme für den persönlichen Bedarf, nur vom Weg aus. Quelle
HarzNiedersachsen, Sachsen-Anhaltnur Zonen/ZeitNur auf freigegebenen Flächen, 1. Juli bis 15. Oktober; im niedersächsischen Teil höchstens 1 kg je Person und Tag. Quelle
HainichThüringennur Zonen/ZeitNur in Schutzzone 2, 1. Juli bis 15. November, in geringer Menge. Quelle
MüritzMecklenburg-Vorpommernnur Zonen/ZeitAußerhalb der Kernzone entlang der Wege; Wege nicht verlassen. Quelle
Vorpommersche BoddenlandschaftMecklenburg-Vorpommernnur Zonen/ZeitIn Schutzzone II erlaubt, sofern örtlich nichts anderes festgelegt ist. Quelle
Hunsrück-HochwaldRheinland-Pfalz, Saarlandnur Zonen/ZeitNur auf den im Nationalparkplan ausgewiesenen Sammelflächen. Quelle
Unteres OdertalBrandenburgnur Zonen/ZeitNur im Schöneberger-Stolper Wald auf ausgewiesenen Flächen, 1. August bis 31. Dezember. Quelle
SchwarzwaldBaden-WürttembergverbotenNur wo der Nationalparkplan es ausdrücklich zulässt; nach Auskunft des Parks praktisch nicht erlaubt. Quelle
EifelNordrhein-WestfalenverbotenSammeln grundsätzlich verboten. Quelle
JasmundMecklenburg-VorpommernverbotenJede Entnahme von Pilzen verboten; Wege nicht verlassen. Quelle
Kellerwald-EderseeHessenunklarBetreten nur auf markierten Wegen; eine ausdrückliche Pilzregel fehlt in der Verordnung. Bitte bei der Nationalparkverwaltung nachfragen. Quelle

Die Angaben beruhen auf den Nationalparkgesetzen und -verordnungen sowie Auskünften der Verwaltungen. Zonengrenzen und Sammelflächen zeigen die Karten der Parks; vor dem Besuch bitte dort prüfen. Gewerbliches Sammeln ist in allen Nationalparks verboten.

Naturschutzgebiete

Für die vielen Naturschutzgebiete gibt es keine einheitliche Regel. Häufig verbietet die Verordnung, Wege zu verlassen oder Pflanzen und Pilze zu entnehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt etwa: „In Naturschutzgebieten und im Nationalpark Eifel ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten.“

Quelle: Land NRW, Pressemitteilung „Pilzsaison lockt in den Wald“ · geprüft 10/2026

Ob ein Gebiet geschützt ist, zeigen Schilder am Rand und die Kartendienste der Länder. Die Verordnung selbst bekommen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises.

Warum die Bundesregel hier nicht reicht

§ 39 Abs. 3 BNatSchG erlaubt das Sammeln nur „an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen“. Wo eine Schutzgebietsverordnung Betreten oder Entnahme untersagt, gilt die Handstraußregel deshalb nicht.

Quelle: § 39 Abs. 3 BNatSchG · geprüft 10/2026

Weiterlesen