Nationalparks im Überblick
| Nationalpark | Land | Pilze sammeln | Regel |
|---|---|---|---|
| Bayerischer Wald | Bayern | erlaubt | Erlaubt für den Hausgebrauch; in den Kerngebieten gilt das Wegegebot. Quelle |
| Berchtesgaden | Bayern | erlaubt | Keine Sonderregel in der Verordnung; es gilt die Bundesregel für geringe Mengen. Quelle |
| Sächsische Schweiz | Sachsen | erlaubt | Schonende Entnahme für den persönlichen Bedarf, nur vom Weg aus. Quelle |
| Harz | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | nur Zonen/Zeit | Nur auf freigegebenen Flächen, 1. Juli bis 15. Oktober; im niedersächsischen Teil höchstens 1 kg je Person und Tag. Quelle |
| Hainich | Thüringen | nur Zonen/Zeit | Nur in Schutzzone 2, 1. Juli bis 15. November, in geringer Menge. Quelle |
| Müritz | Mecklenburg-Vorpommern | nur Zonen/Zeit | Außerhalb der Kernzone entlang der Wege; Wege nicht verlassen. Quelle |
| Vorpommersche Boddenlandschaft | Mecklenburg-Vorpommern | nur Zonen/Zeit | In Schutzzone II erlaubt, sofern örtlich nichts anderes festgelegt ist. Quelle |
| Hunsrück-Hochwald | Rheinland-Pfalz, Saarland | nur Zonen/Zeit | Nur auf den im Nationalparkplan ausgewiesenen Sammelflächen. Quelle |
| Unteres Odertal | Brandenburg | nur Zonen/Zeit | Nur im Schöneberger-Stolper Wald auf ausgewiesenen Flächen, 1. August bis 31. Dezember. Quelle |
| Schwarzwald | Baden-Württemberg | verboten | Nur wo der Nationalparkplan es ausdrücklich zulässt; nach Auskunft des Parks praktisch nicht erlaubt. Quelle |
| Eifel | Nordrhein-Westfalen | verboten | Sammeln grundsätzlich verboten. Quelle |
| Jasmund | Mecklenburg-Vorpommern | verboten | Jede Entnahme von Pilzen verboten; Wege nicht verlassen. Quelle |
| Kellerwald-Edersee | Hessen | unklar | Betreten nur auf markierten Wegen; eine ausdrückliche Pilzregel fehlt in der Verordnung. Bitte bei der Nationalparkverwaltung nachfragen. Quelle |
Die Angaben beruhen auf den Nationalparkgesetzen und -verordnungen sowie Auskünften der Verwaltungen. Zonengrenzen und Sammelflächen zeigen die Karten der Parks; vor dem Besuch bitte dort prüfen. Gewerbliches Sammeln ist in allen Nationalparks verboten.
Naturschutzgebiete
Für die vielen Naturschutzgebiete gibt es keine einheitliche Regel. Häufig verbietet die Verordnung, Wege zu verlassen oder Pflanzen und Pilze zu entnehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt etwa: „In Naturschutzgebieten und im Nationalpark Eifel ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten.“
Quelle: Land NRW, Pressemitteilung „Pilzsaison lockt in den Wald“ · geprüft 10/2026
Ob ein Gebiet geschützt ist, zeigen Schilder am Rand und die Kartendienste der Länder. Die Verordnung selbst bekommen Sie bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises.
Warum die Bundesregel hier nicht reicht
§ 39 Abs. 3 BNatSchG erlaubt das Sammeln nur „an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen“. Wo eine Schutzgebietsverordnung Betreten oder Entnahme untersagt, gilt die Handstraußregel deshalb nicht.
Quelle: § 39 Abs. 3 BNatSchG · geprüft 10/2026